DAS BOJENFELD

 

Das Bojenfeld darf nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Clubmitgliedes zu Wasser gebracht werden!! 

Verantwortlich ist das Mitglied, welches die Bojen an das Wasser (Donau) bringt oder bringen lässt oder welches sich freiwillig dazu bereit erklärt.
Der Verantwortliche muss sich mit Unterschrift in die Liste „Verantwortliches Mitglied für Bojenfeld“ pro Übungsfahrt eintragen. 

Bei Abwesenheit muss die Verantwortung von einem anderen Mitglied durch einen Folgeeintrag übernommen werden. 

Der Verantwortliche hat für einen ordnugsgemäßen Zustand (Plakette an Boje usw.) der Bojen sowie deren Rückbringung an den Aufbewahrungsort zu sorgen!!

Der Verantwortliche betreibt die Kasse sowie die ordnungsgemäße Verwaltung des Haftungsausschlusses „Antrag auf Bojenfahren“ für Diese Übungsfahrt !

- Eventuelle Einnahmen bitte dem Schatzmeister oder Vorstand bei nächster Gelegenheit übergeben -

Der Verantwortliche sorgt für die Einhaltung der Strom- und schiffahrtspolizeilichen Genehmigung Nr. 444/2003 für diese Übungsfahrt!

- Nichteinhalten der Genehmigung kann zum sofortigen Entzug der Genehmigung führen -

 

Das Bojenfeld muss täglich eingeholt werden. Bitte daran halten!!

Jeder Bojenfahrer ist verpflichtet, einen "Antrag auf Bojenfahren"  auszufüllen und zu unterschreiben.

 

Der Kostenbeitrag für das Bojenfahren für Mitglieder ist im Jahresbeitrag enthalten. 
                                              

Für Nichtmitglieder: 

Schnuppern ist kostenlos und bei Interesse kann eine Tageslizenz erworben werden!

 

Kostenbeitrag Bojenfahren für Nicht-Mitglieder pro Tag: pro JetSki / pro Person       € 20,-

 

Es muss für den jeweiligen Jet-Ski eine gesonderte Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung vorhanden sein und vorgezeigt werden! Das gilt sowohl für Jahresmitglieder als auch Tagesgäste!

 

Zudem muss von dem Antragsteller eine Einverständniserklärung unterschrieben werden.

 

- Bedingungen für den Antragsteller -

Ich benutze das Bojenfeld auf eigenes Risiko und mache den  1. Rgbg.  Jetbootclub  für entstandene Schäden nicht haftbar.

Ich habe die Genehmigung Nr.444 / 2003 gelesen und halte mich an diese.

Ich folge den Anweisungen der „ORDNER“.

Ich helfe beim Einbringen und Herausnehmen der Bojen.

Ich trage zum eigenen Schutz beim Bojenfahren immer Helm, Schwimmweste und Rückenschutz.